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Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgericht Karlsruhe erreichen Sie montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache.
Bitte beachten Sie:
Gerichte dürfen keine Rechtsberatung leisten!
Deshalb dürfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Bürgerservice und Pforten keinen Rechtsrat erteilen.
Bürgerservice im Gebäude Schlossplatz 23:
(Rechtsantragsstelle, einschließlich Beratungshilfe in zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten):
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
Bürgerservice Online
Dienstag und Donnerstag nachmittags 17:00 - 19:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung von Beratungshilfe für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren auf Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO das Insolvenzgericht zuständig ist. Den entsprechenden Beratungshilfeantrag finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Insolvenzgerichts.
Gerichtszahlstelle im Gebäude Schlossplatz 23:
Die Zahlstelle ist Montag und Donnerstag jeweils von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
In den Schulferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten: Donnerstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht
abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Diese Rufbereitschaft besteht an arbeitsfreien Tagen von 6:00
Uhr bis 21:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:30 Uhr (freitags 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum
Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts.
Bitte beachten Sie:
ERV-Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr, E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts
außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.