Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht Karlsruhe in der Regel dann, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe hatte. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Karlsruhe erstreckt sich auf folgende Ortschaften:
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Karlsruhe (ohne den Stadtbezirk Karlsruhe-Durlach und ohne die Stadtteile Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier)
- Linkenheim-Hochstetten
- Rheinstetten
- Stutensee
Das Amtsgericht Karlsruhe ist als Nachlassgericht insbesondere zuständig für:
- die Erteilung von Erbscheinen, Erbnachweisen, Testamentsvollstreckerzeugnissen oder ein Europäisches Nachlasszeugnis - jeweils nur auf Antrag -
- die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente oder Erbverträge)
- die Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen
- die Nachlasssicherung
Wichtige Hinweise
Die hier aufgeführten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen Ihnen lediglich einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des nachlassgerichtlichen Verfahrens geben und ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt bzw. Notar im Einzelfall.
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für:
- die allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren
- die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlasses
- die Abwicklung des Nachlasses, z.B. die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlasses, die Räumung der Erblasserwohnung oder die Zahlung von Rechnungen des Erblassers
- die Beantwortung von Fragen zu der Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen
- die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses
- die Berechnung, Berücksichtigung, Geltendmachung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- die Festsetzung der Erbschaftssteuer und Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- die Beratung über die inhaltliche Ausgestaltung von Testamenten