Suchfunktion

Testamentsrücknahme

Sie können Ihr verwahrtes Testament wieder aus der Verwahrung zurücknehmen. Dafür müssen Sie jedoch unbedingt persönlich erscheinen. Gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge können nur an alle Testierenden gemeinsam zurückgegeben werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Rücknahme aus der Verwahrung ist kostenfrei.

Wenn Sie sich dazu entscheiden ihr Testament zurückzunehmen, teilen Sie uns das bitte schriftlich unter Angaben Ihres Namens, Ihrer Adresse und Telefonnummer mit. Bitte bezeichnen Sie das Testament möglichst genau (Aktenzeichen, Datum). Sie erhalten sodann einen Anruf zwecks Terminvereinbarung.

Bitte bringen Sie zu dem Termin neben Ihrem gültigen Ausweis auch Ihre(n) Hinterlegungsschein(e) mit.

Fußleiste