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Landwirtschaftsachen

Beim Amtsgericht ist ein Landwirtschaftsgericht eingerichtet. Es ist schwerpunktmäßig für folgende Anträge und Streitigkeiten zuständig:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
  • Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
  • Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen)
  • Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.

Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.

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