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Das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Karlsruhe hat folgende Aufgaben:

- Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land Baden-Württemberg

- Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land Baden-Württemberg

- Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882 Abs. 2 ZPO

- Löschung und Korrektur von Eintragungen

- Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell Einlieferungsverfahren

- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung

 

Wichtiger Hinweis:

Das Zentrale Vollstreckungsgericht erteilt selbst keine Auskünfte der verwalteten Eintragungen. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können nach erfolgter Registrierung über das Vollstreckungsportal der Länder ausschließlich online bezogen werden.

Abschriften der Vermögensverzeichnisse können nur durch den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher kostenpflichtig (Nr. 261 Gerichtsvollzieherkostengesetz) erteilt werden. Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher kann auf der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei den dezentralen Vollstreckungsgerichten angefragt werden.

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