Im Zuge der Einführung des elektronischen Handelsregisters in Baden-Württemberg wurden die bisher 53 Registerstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert.
Seit dem 04.10.2006 sind Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert. Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Mannheim für die Führung dieser Register zuständig.
Seit dem 07.04.2014 ist das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert. Auf das unten stehendene Informationsschreiben wird verwiesen.
Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Hier gelangen Sie zu dem Informationsschreiben des Amtsgerichts Karlsruhe über die Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Mannheim ab April 2014 (PDF, 11 KB)
Für das Amtsgericht Karlsruhe ist für die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen folgendes
Veröffentlichungsblatt gem. § 18 Abs. 2 AGGVG bestimmt:
Staatsanzeiger - Zentralblatt für gerichtliche Bekanntmachungen -
Beim Amtsgericht Karlsruhe werden folgende Register geführt:
Vereinsregister (siehe oben stehendes Informationsschreiben)
Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Tel.: 0721/926-6674
Fax: 0721/926-6729