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Nachlassgericht
Postanschrift: 76125 Karlsruhe
Dienstgebäude (keine Postanschrift): Kaiserstraße 184, 76133 Karlsruhe
Telefonische Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Entweder unter 0721/926-5150 oder 0721/926-5155
Seit dem 18.01.2021 hat im Gebäude Schlossplatz 23 der Bürgerservice geöffnet. Dort können Sie ohne vorherige
Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und Ihr Anliegen besprechen. Insbesondere können Sie dort das Datenerhebungsblatt
für den Erbschein abgeben und die erforderlichen Standesurkunden beglaubigen lassen, sowie Testamente abgeben und den
Rückantwortbogen für das Ausschlagungsverfahren abgeben.
Bitte beachten Sie, dass ohne Termin eine Vorsprache in der Kaiserstraße 184 nicht mehr möglich ist. Dort können auch keine
Dokumente oder andere Post abgegeben werden.
Der Bürgerservice hat täglich von 9 Uhr bis 11 Uhr geöffnet und zusätzlich dienstags und donnerstags von 13 Uhr bis 15
Uhr.
Verfahrenshandlungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.
Bitte nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.
Fax: 0721/926-8266
Bitte geänderte Öffnungszeiten während der Schulferien beachten.
Die Notariatsreform
Seit dem 01.01.2018 hat das Amtsgericht Karlsruhe die Aufgaben in Nachlasssachen, die bisher beim Notariat Karlsruhe angesiedelt waren, übernommen. Die Notare sind ab dem 01.01.2018 nur noch als Freiberufler tätig. Weitere Informationen zur Notariatsreform erhalten Sie unter www.notariatsreform.de .
Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht Karlsruhe in der Regel dann, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe hatte. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Karlsruhe erstreckt sich auf folgende Ortschaften:
- Eggenstein-Leopoldshafen,
- Karlsruhe (ohne den Stadtbezirk Karlsruhe-Durlach und ohne die Stadtteile Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier),
- Linkenheim-Hochstetten,
- Rheinstetten,
- Stutensee.
Hier finden Sie auch Vordrucke und Merkblätter, die Ihnen behilflich sein können.