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Insolvenzgericht
Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Fax: 0721/926-6821
Bezirk:
Das Insolvenzgericht Karlsruhe ist zuständig für Insolvenzverfahren in den
Amtsgerichtsbezirken Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Ettlingen, Bruchsal, Bretten und Philippsburg.
Für den Bezirk Pforzheim (den Sie hier einsehen können) besteht bei dem Amtsgericht Pforzheim ein
gesondertes Insolvenzgericht.
Auskünfte:
Viele Informationen zu anhängigen Insolvenzverfahren finden Sie per „Detailsuche“ unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Dort werden die Veröffentlichungen aller Insolvenzgerichte in Deutschland eingestellt.
Finden Sie die gesuchte Information dort nicht, erhalten Sie bei uns Auskunft, aus Datenschutzgründen aber nur auf schriftlichen
Antrag und bei Nachweis eines rechtlichen Interesses.
Beratungshilfe (bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 304 InsO):
Schuldner, die ihren Wohnsitz im Bezirk Karlsruhe haben (den Sie hier einsehen können), können Beratungshilfeanträge für die Durchführung einer außergerichtlichen
Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO bei dem Insolvenzgericht einreichen. Für die übrigen Bezirke
ist das jeweilige Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Wenn Sie im Bezirk der Amtsgerichte Karlsruhe-Durlach, Ettlingen,
Bruchsal, Bretten oder Philippsburg wohnen, wenden Sie sich also bitte dorthin.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragsstellung vorliegen:
- Belege über das laufende Einkommen (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, aktuelle und vollständige Renten- und sonstige Bescheide nach dem SGB (ALGI-, SGBII-oder SGBXII-Bescheid))
- Zahlungsbelege/Kontoauszüge der letzten 3 Monate zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)
- Nachweis bzgl. bestehender Unterhaltsverpflichtungen
- Ggfls. Mitteilung des Einkommens des Ehegatten
-
Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.)
-
Personalausweis oder Reisepass, wenn Beratungshilfe unmittelbar beantragt wird
Ferner ist anzugeben, ob eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird oder wurde (ggfls. Gewerbeabmeldung in Kopie vorlegen) und falls ja, ob Rückstände aus Arbeitnehmersachverhalten bestehen. Hierbei sind nicht nur Gehaltsrückstände gegenüber früheren Arbeitnehmern betroffen, sondern auch hierauf bezogene Steuerrückstände (Lohnsteuer für frühere Mitarbeiter) und nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für frühere Mitarbeiter. Die Anzahl der Gläubiger ist hierbei ebenfalls mitzuteilen.
Nur nachgewiesene Zahlungen werden als Ausgaben berücksichtigt, wenn sie generell berücksichtigungsfähig sind.
Das Formular für einen Beratungshilfeantrag erhalten Sie hier.
Öffnungszeiten:
Der Antrag auf Beratungshilfe kann beim Bürgerservice des Amtsgerichts Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe mündlich gestellt werden.
Der Bürgerservice ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Aktueller Hinweis:
Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung hinsichtlich der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus wurden beim Amtsgericht Karlsruhe weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung dieses Virus ergriffen.
Daher sollte der Antrag auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO während des Pandemiegeschehens vorzugsweise schriftlich gestellt werden.
Dieser Antrag sollte jedoch immer vor der Inanspruchnahme der rechtsanwaltlichen Beratung gestellt werden.
Der Beratungshilfeschein wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, an Sie übersandt werden bzw. es ergeht eine aufklärende Zwischenverfügung des Gerichts, insbesondere, wenn noch Angaben oder Unterlagen fehlen.
Sollten sich Rückfragen zum Ausfüllen des Antrags auf Beratungshilfe ergeben, erreichen Sie uns für gewöhnlich wie folgt:
Anfangsbuchstabe Antragssteller Familienname A-D 0721/926 6822
Anfangsbuchstabe Antragssteller Familienname E-I 0721/926 6813
Anfangsbuchstabe Antragssteller Familienname J-M 0721/926 6825
Anfangsbuchstabe Antragssteller Familienname P-S 0721/926 6748
Anfangsbuchstabe Antragssteller Familienname N,O, T-Z 0721/926 6811
Formulare:
Anträge und weitere Formulare erhalten Sie per Download im Kasten hier rechts oder beim Informationspunkt im Erdgeschoss.
Abgabe von Anträgen:
Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie bei den Wachtmeistern am Informationspunkt im
Erdgeschoss abgeben oder in unseren Briefkasten einwerfen.
Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, vor allem bei laufendem Geschäftsbetrieb, können während der
Sprechzeiten direkt bei dem Insolvenzgericht abgegeben werden.
Verfahrensarten:
Näheres hierzu erfahren sie unter :
