Urteil in besonders beschleunigten Verfahren

Datum: 14.01.2025

Kurzbeschreibung: 

Amtsgericht Karlsruhe verurteilt Angeklagten für Steinwurf auf das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts am 13.01.2025 im besonders beschleunigten Verfahren am 14.01.2025 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von  80 Tagessätzen zu je 30 EUR

Der Angeklagte begab sich am 13.01.2025 ca. um 13.30 Uhr auf das Gelände des Bundesverfassungsgerichts. Noch im Gespräch mit den Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte eine mit einem Stein gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte des Bundesverfassungsgerichts. 

Der Angeklagte war geständig. Darüber hinaus räumte der Angeklagte auch die ihm (jeweils in Berlin) gesondert zur Last liegenden Sachbeschädigungen am Bundesministerium des Innern am 10.01.2025 und am Bundeskanzleramt am 12.01.2025 ein. Die Taten habe der Angeklagte seiner Einlassung zufolge begangen, um Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde zu erregen. 

Durch den Wurf wurden Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung in Form von Kratzern beschädigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

AG Karlsruhe: Urteil vom 14.01.2025 Az. 16 Ds 280 Js 1278/25

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