Die Weck Glaswerk GmbH mit Sitz in Bonn hat am 19.06.2023 Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Karlsruhe als Gruppeninsolvenzgerichtsstand gestellt.
Bereits am 15.06.2023 hat die J. Weck GmbH und Co KG mit Sitz in Wehr Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen gestellt. Das Verfahren wurde nach Begründung des Gruppeninsolvenzgerichtsstands durch Beschluss vom 16.06.2023 in Karlsruhe an das Amtsgericht Karlsruhe abgegeben.
In beiden Verfahren wurde am 19.06.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Thilo Braun, Humboldtstraße 2, Freiburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Insolvenzverfahren werden bei dem Amtsgericht Karlsruhe als Gruppengerichtsstand geführt. Grundsätzlich können Insolvenzverfahren betreffend Konzerngesellschaften auch bei den für den Sitz der Unternehmen zuständigen jeweiligen Insolvenzgerichten geführt werden. Wenn mehrere Unternehmen einer Unternehmensgruppe einbezogen sind, kann es sinnvoll sein, die Insolvenzverfahren bei einem einzigen Gericht durchzuführen, damit die Verfahren besser aufeinander abgestimmt werden können.
Das Amtsgericht Karlsruhe ist zentrales Konzerninsolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe (also für den Bereich von Mannheim bis Konstanz).
Aktenzeichen: 102 IN 538/23, 102 IN 539