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Wie kann ich Schöffe werden?

Zuständig für die Aufnahme von interessierten Personen in die Schöffenliste ist die jeweilige Stadt/Gemeinde am Wohnsitz des Schöffen. Falls Sie also Interesse am Schöffenamt haben, sollten Sie sich dorthin wenden. Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit Karlsruhe hat Link öffnet neues Browser-Fensterhier aktuelle Informationen zusammengestellt.

Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“
Das baden-württembergische Justizministerium gibt die Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ heraus, das im Hinblick auf die Schöffenwahl 2008 überarbeitet und neu aufgelegt wurde. Die Broschüre ist auch für alle, die vielleicht mit dem Gedanken spielen, sich als Schöffe bewerben zu wollen, interessant.

Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen über die Pressestelle des Justizministeriums, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart oder als Link öffnet neues Browser-FensterDownload abrufbar (PDF, 2 MB).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter Link öffnet neues Browser-Fensterwww.schoeffen.de.

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