Soll eine Person unter 18 Jahren als Kind angenommen werden, so sind folgende Unterlagen einzureichen:
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag der Annehmenden
 - notariell beurkundete Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Kindes, bei Kindern ab 14 Jahren auch des Kindes selbst
 - notariell beurkundete Einwilligung der leiblichen Eltern
 - Geburtsurkunden für Annehmende und Kind
 - Staatsangehörigkeitsnachweise für Annehmende und Kind (Kopie Ausweis/Pass)
 - ggf. Heiratsurkunde der Annehmenden
 - ggf. aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Annehmenden
 - Mitteilung, ob die Annehmenden weitere Kinder haben, falls ja, deren Name und Anschrift, bei minderjährigen
Kindern auch Angabe des gesetzlichen Vertreters
(Das Gericht muss die Kinder der Annehmenden am Adoptionsverfahren beteiligen, § 1745 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Ohne deren Anschrift kann das Verfahren daher grundsätzlich nicht weitergeführt werden.) - aktuelle Meldebescheinigung für Annehmende und ggf. auch Kind
 - bei ausländischen Kindern ggf. Datum der Einreise nach Deutschland
 - ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der Annehmenden
 - aktuelle Gehaltsabrechnung der Annehmenden
 
Wenn alle Unterlagen vorliegen, holt das Gericht Stellungnahmen des örtlichen Jugendamtes und bei Auslandsbezug zusätzlich auch des Landesjugendamtes ein. Dies nimmt jeweils einige Zeit in Anspruch.