Hinweise zum Thema Erbrecht finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz, die Sie unter www.bmjv.de [Publikationen] aufrufen oder unmittelbar beim Bundesjustizministerium kostenlos bestellen können.
Alternativ hält das Justizministerium Baden-Württemberg unter www.jum.baden-wuerttemberg.de [Service / Broschüren] eine Broschüre „Das Erbrecht -praktische Hinweise“ zum Download bereit.
Das Zentrale Testamentsregister
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.