Am Dienstag, 15.03.2022 beginnt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Karlsruhe das Steuerstrafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer eines mittlerweile insolventen Dönerspießherstellers.
Der Angeklagte soll in den Jahren 2017-2019 in acht Fällen Steuer mit einer Gesamtschadenssumme in Millionenhöhe hinterzogen haben. Weiter wird ihm im Tatzeitraum 2015- 2018 Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die verantwortlichen Personen in den belieferten Döner Imbissen in 137 Fällen vorgeworfen.
Dabei wurden laut Anklagevorwurf in Absprache mit den Betreibern der Döner-Imbisse nur für einen Teil der gelieferten Ware ordnungsgemäße Rechnungen erstellt, während für einen anderen Teil anonymisierte Rechnungen oder Lieferscheine erstellt wurden. Die aus diesen "Schwarzlieferungen" erzielten Umsätze und Erträge wurden von den Imbissbetreibern nicht in ihrer offiziellen Buchhaltung erfasst und nicht versteuert. Ab November 2016 erfasste und versteuerte auch der Angeklagte selbst die so erzielten Umsätze und Erträge nicht mehr in seinem eigenen Unternehmen.
Bislang sind fünf Verhandlungstage angesetzt.
Beginn: 15.03.2022 um 9 Uhr im Saal 1.09 Schlossplatz 23.
Weitere Verhandlungstermine 17.03., 22.03, 24.03, und 25.03. jeweils 9 Uhr Saal 1.09
Amtsgericht Karlsruhe 1 Ls 730 Js 30514/20
§ 370 Abgabenordnung
Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ...
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, ...