Suchfunktion
Seit dem 01.03.2013 sind die gemäß §§ 1 und 2 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) Vordrucke
verbindlich zu nutzen.
Es wurden Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und den Antrag auf Erlass eines
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eingeführt.
Am 16.06.2014 erging eine Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.
Daher sind ab dem 01.11.2014 folgende Zwangsvollstreckungsforumlare, abrufbar auf der Homepage
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, zu verwenden.
Bitte beachten Sie:
Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgericht richtet sich weiterhin nach §§ 828 Abs. 2, 802, 12 ff ZPO.
