Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 09.07.2025
Aktenzeichen: 30 Ca 5782/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 04.11.2024 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu
entfernen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 11.11.2024 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu
entfernen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 33 % und die Beklagte 67 %.
5. Der Streitwert wird auf Euro 12.600,00 festgesetzt.
6. Die Berufung wird bezüglich der Abmahnung vom 01.10.2024 (Klageabweisung) gesondert zugelassen, im Übrigen wird sie nicht
gesondert zugelassen.