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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Amtsgerichts Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Datum: 04.08.2022

Kurzbeschreibung: Die Strafe folgt auf dem Fuß - beschleunigtes Verfahren in Karlsruhe gestartet

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Amtsgerichts Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 04.08.2022

Die Strafe folgt auf dem Fuß - beschleunigtes Verfahren in Karlsruhe gestartet

Eine schnelle Aburteilung in einfach gelagerten Strafverfahren ist nun auch seit August in Karlsruhe möglich. Zunächst soll das Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz geeignete Straftaten im beschleunigten Verfahren bearbeiten.  

Im Juni 2020 wurden in Baden-Württemberg in Freiburg, Mannheim und Stuttgart drei erste Modellprojekte zum Ausbau des beschleunigten Verfahrens eingerichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde das Projekt auf Karlsruhe ausgeweitet.

Durch eine zügige Aburteilung im beschleunigten Verfahren können Straftaten frühzeitig sanktioniert werden, die Strafe folgt damit auf dem Fuß. Dies kann eine abschreckende Wirkung hinsichtlich weiterer Taten haben. Schnelle gerichtliche Entscheidungen sind auch im Interesse der Geschädigten, die nicht monatelang auf eine Verhandlung warten müssen. Aufgrund der zeitnahen Sanktionierung der Straftaten wird das Vertrauen in den Rechtstaat gestärkt.

Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren ist unter anderem eine klare Beweislage. Das beschleunigte Verfahren wurde in Karlsruhe von einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe vorbereitet. 

Unter anderem wurden die Deliktsgruppen Diebstähle, einfache Betrugstaten aber auch Körperverletzungsdelikte, z. B. bei häuslicher Gewalt, Straftaten zum Nachteil von Amtsträgern, der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, aber auch Sachbeschädigung oder Hausfriedenbruch als geeignet erachtet. 

Im beschleunigten Verfahren gelten zahlreiche Sonderregeln, so entfällt die Frist vor Verfahrenseröffnung, der Beschuldigte muss nicht zwingend schriftlich geladen werden und die Staatsanwaltschaft kann mündlich Anklage erheben. So können Verdächtige bereits wenige Stunden oder Tage nach der Tat verurteilt werden.

Zur weiteren Stärkung des beschleunigten Verfahrens wurden bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und bei dem Amtsgericht Karlsruhe jeweils eine zusätzliche Staatsanwalts- bzw. Richterstelle geschaffen. 

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